Kunden-Info zur Gas- und Wärmepreisbremse [Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)]

Naturenergie Glemstal | Kunden-Info

Liebe Kundin, lieber Kunde,
die Gas- und Wärmepreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen.

Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, einige unserer Kunden direkt zu entlasten, indem wir die Dezember-Zahlung für Wärme bis zum 31.12.2022 erstatten. In Ihrer Abrechnung für den Monat Dezember 2022 wird diese Erstattung gesondert ausgewiesen.

Sie sind von der Entlastung betroffen, wenn:

Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.

Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an eine einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.

Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:

  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Abschlagszahlung für September
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums

Wir hoffen, dass diese Entlastung Ihnen weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.

Tags
Image

Naturenergie Glemstal GmbH und Co. KG
Flößerstraße 60/1
74321 Bietigheim-Bissingen

Telefon: 07142 9363-960
Telefax: 07142 9363-969
E-Mail: info@naturenergie-glemstal.de

Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.

Über die Naturenergie Glemstal

Die Naturenergie Glemstal hat sich zum Ziel gesetzt Hemmingen und weitere Gemeinden im Glemstal mit erneuerbarer und regional...

Service-Hotline

Stör-Hotline

© 2015-2020. All Rights Reserved.